Der Vorstand der Bundesärztekammer hat eine wichtige Gelegenheit verstreichen lassen, sich für die Interessen der hausärztlichen Kollegen stark zu machen“, erklärte der Bundesvorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes, Ulrich Weigeldt, in Berlin. „Den Hausärzten soll durch die Pläne aus dem Ministerium jede Möglichkeit zu einem Wettbewerb um neue ambulante Versorgungsstrukturen außerhalb des KV-Systems genommen werden.“ Auch den Fachärzten schaden die Aussagen der Bundesärztekammer. “Ohne funktionierende Hausarztverträge wird keine Kasse bereit sein, Facharztverträge nach § 73c im Sinne eines neuen regionalen Versorgungskonzepts ergänzend abzuschließen,“ so Weigeldt.
Es sei ein starkes Stück, dass sich die Bundesärztekammer so deutlich auf die Seite des Ministers stelle, während ein Gesetzesentwurf diskutiert wird, der die hausärztliche Versorgung in Deutschland schwächen wird. „Anstatt gegenüber dem Bundes-gesundheitsminister mit Nachdruck die Interessen ärztlicher Kollegen zu vertreten, entscheidet sich der Vorstand der Bundesärztekammer zu einem Kotau vor einem Regierungskurs, der eine vielversprechende Alternative zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung abwürgen soll“, so Weigeldt.
„Die Bundesärztekammer applaudiert dem FDP-Minister, der jeden Wettbewerb im ambulanten System durch eine Zentralisierung und Totalbudgetierung zerstört“, erklärte Dr. Werner Baumgärtner, Vorsitzender von MEDI Deutschland. „Die Selektivverträge für Haus- und Fachärzte sind ein zweites Standbein insbesondere für die Versorgerpraxen, die allein aus den Einnahmen des Kollektivvertrags nicht überleben können.“ Die Planungssicherheit für die Praxen werde abgelöst durch dauernd wechselnde Honorierung im budgetierten RLV-System, das sich quartalsweise verändere und mit einer festen Vergütung nichts zu tun habe.
„Die BÄK und Teile der Ärzte freuen sich darüber, denn endlich sind alle wieder budgetiert und es kann wieder umverteilt werden“, kritisiert Baumgärtner. „Seit 20 Jahren gelingt es der BÄK nicht, die Rahmenbedingungen für die GOÄ und damit für die Kostenerstattung zu verbessern. Trotzdem weckt sie bei den Ärzten Hoffnungen auf eine Kostenerstattung, obwohl diese unter Budgetbedingungen nur eine andere Vergütungsform in einem budgetierten System sein wird.“ Die Vollkaskoversorgung zu Dumpingpreisen auf Kosten der Arztpraxen bleibe jedoch bestehen.